Der Betrieb einer Abwasser-Vorreinigungsanlage sowie die Einleitung der behandelten Abwässer in die öffentliche Kanalisation bedürfen einer wasserrechtlichen Bewilligung, die in der Regel das kantonale Amt für Umweltschutz erteilt. Grundlage ist das eidgenössische Gewässerschutzgesetz sowie die Gewässerschutzverordnung (GSchV.). Je nach Art und Menge von chemischen Gefahrstoffen resp. Sonderabfällen in einem Betrieb ist ein Kurzbericht inkl. Stoffliste, Störfallszenarien und Sicherheitsmassnahmen gemäss Störfallverordnung (StFV.) zu erstellen. Hinzukommen weitere gesetzlichen Anforderungen an dem Bau und Betrieb von Chemikalien-Tanklager, die sich laufend ändern können.
Download: Muster eines Bewilligungsgesuchs
Die Hauser + Walz GmbH unterstützt die Betreiber durch die Erstellung von Bewilligungsunterlagen und Behördengespräche. Wir pflegen beste Kontakte zu allen kantonalen Umweltschutzämtern und sind engagiert in der Weiterbildung und bei Gesetzesvorlagen über die Berufsverbände.
Nachfolgend ein Beispiel über den Inhalt von Bau- und Bewilligungsunterlagen für eine wasserrechtliche Bewilligung. Der Erläuterungsbericht enthält im Wesentlichen:
- Gegenstand des Gesuches
- Vermeidungsmassnahmen
- Schadstoffarten
- Hydraulischer Abwasseranfall
- Verfahrensbeschreibung
- Behandlungsschritte
- Chemikaliendosierung
- Räumlichkeiten
- Lage und Unterbringung der Anlagen
- Anlagenausrüstungen
- Eigenkontrolle
- Verantwortliche Person
- Gewährleistung
- Abfallentsorgung
- Zeichnungen: Entwässerungsplan, Verfahrensschemata, Layout